Beginnen wir die Woche mit einem weiteren Beitrag aus unserer Reihe zur deutschen Geschichte. Stehengeblieben waren wir beim Hanse- Städtebund und bei der unglücklichen Schlacht des Deutschen Ordens 1410 bei Tannenberg.
Weiter lesen wir von der mittelalterlichen Stadt und vom römischen Recht mit dem auch die Folter eingeführt wurde.

Die ältesten Städte auf deutschem Boden sind an Rhein und Donau von den Römern gegründet worden (Köln, Mainz, Trier, Speyer, Worms, Straßburg, Regensburg, Passau, Wien, sowie Augsburg zwischen den Flüssen Lech, Wertach und Singold). Auf die städtereiche Römerzeit folgte die jahrhundertelange städtelose Zeit des Frankenreiches. Die Germanen kannten keine Städte. Zur Frankenzeit unterschieden sich selbst jene alten Römerstädte in ihrer Gemeindefassung in keiner Weise von den Dörfern.

Die Städtegründungen des Mittelalters sind eine völlig neue Schöpfung. Von einem eigentlichen Städtewesen kann man erst seit dem 11. Jahrhundert sprechen, als das Bedürfnis immer dringender wurde, die großen Ortschaften stärker zu befestigen. Die festen Plätze sollten die Landbevölkerung bergen; sie wurden daher Burgen genannt und ihre Bewohner Bürger.
Unter Heinrich IV. treten die Städte zum ersten Mal politisch hervor: bei den rheinischen Städten, voran Worms, fand er die rettende Hilfe im Kampf um seinen Thron. Vom 11. bis zum 13. Jahrhundert werden immer mehr offene Orte durch Befestigungen in Städte umgewandelt und besonderen Vorrechten ausgestattet.
Sie erhalten die Erlaubnis, Münzen zu schlagen, dürfen Märkte abhalten, haben eigene Gerichtsbarkeit, oft auch das Recht, ihre Obrigkeit – den Rat und den Bürgermeister – aus ihrer Mitte zu wählen. Besonders günstig für die Entwicklung eines Ortes war es, wenn er Königspfalz oder Bischofssitz war.

Die Stadtbefestigung war der Stolz der Bürger. Zu Wall und Graben trat meist noch die Mauer hinzu, anfangs aus hölzernen Pfählen und Planken erbaut, später aus Stein. Zahlreiche Türme erhoben sich über der Mauer. An einigen Stellen durchbrachen Tore diesen Ring. Sie wurden bei Tag sorgfältig bewacht und bei Nacht geschlossen.
Die innere Anlage der älteren Städte zeigt meist ein unregelmäßiges Gewirr von Straßen und Gassen ohne einen erkennbaren Plan. Die durchweg engen Straßen waren aus bloßer Erde hergestellt und ungemein schmutzig. Pflasterung gibt es erst seit dem 14. Jahrhundert. Von öffentlicher Straßenbeleuchtung ist im ganzen Mittelalter noch keine Rede. Ein große Rolle spielt der Marktplatz. Er diente für politische Versammlungen, Gerichtsverhandlungen, den Strafvollzug, vor allem aber für den Handel und Verkehr. Er war der Mittelpunkt des städtischen Handels, mit Buden und Ständen bedeckt, in den Kaufleute, Händler und Lebensmittelverkäufer ihre Ware feilboten.


Am Marktplatz oder in der Nähe erhoben sich die wichtigsten öffentlichen Gebäude, in erster Linie das Rathaus, der Sitz der städtischen Verwaltung, der hervorragendste öffentliche Bau in der Stadt. Etwas später erst kommt das Amt des Bürgermeisters hinzu. Er ist in der Regel, wenn auch nicht immer, der Vorsitzende des Rates.




Der angesehenste Stand in der Stadt waren die Patrizier (die Geschlechter der Kaufleute und Großgrundbesitzer). Bis ins 13. Jahrhundert hinein, waren nur sie zur Leitung der Stadt berechtigt. Dann aber, besonders im 14. Jahrhundert, erhoben sich die in den Zünften zusammengeschlossenen Handwerker, und setzten es, oft erst nach Unruhen und Kämpfen, in den meisten Städten durch, dass auch Mitglieder der Zünfte in den Rat der Stadt aufgenommen wurden.


Für die allgemeine rechtliche Stellung der Stadt war es von grundlegender Bedeutung, dass sie einen besonderen Gerichtsbezirk bildete. An der Spitze des städtischen Gerichts stand der Standrichter. Das Urteil fällten die Schöffen, ein ständiger Ausschuss der Bürgerschaft. Die Rechtsprechung war im allgemeinen sehr hart, oft sogar roh, wie überhaupt das ganze Zeitalter. Man möchte annehmen Menschenleben und Gesundheit spielten eben damals nicht entfernt die Rolle wie heute.



Wen wir die Bilder betrachten, die uns vom mittelalterlichen Strafvollzug erhalten sind, dann erschrecken wir vor seiner Grausamkeit. Die Hinrichtung durch den Feuertod, durch den Strang, durch das Beil , durch Ertränken oder gar durch Vierteilung, die Blendung, das Abhacken der Hand, die Räderung, die Stäupung – all das wird uns in diesen Bildern mit furchtbarer Eindringlichkeit dargestellt.

Mehr über Strafen, den Strafvollzug und zu den zahlreichen Mitteln im Strafvollzug des Mittelalters erfahren wir über Beiträge der nächsten Tage.
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Letzter Beitrag aus der Reihe: „Deutsche Geschichte nach Albert Thümmel“: