„Das Faustrecht der Deutschen“ (1770) von Justus Möser

Etwas zum “Schmökern“, weil das „Faustrecht“, das alte germanisches Recht eines Freien vor Kurzem ein Thema war.

Im Kommentar findet ihren noch einen Beitrag mit ganz vielen kurzen Beiträgen zu „Den Deutschen verstehen“.

Aber jetzt lest erst einmal den

Auszug aus: „Das Faustrecht der Deutschen“ (1770) von Justus Möser

Sätze, die nachdenklich stimmen, auch, oder insbesondere in der Gegenwart …

„Es werden jetzt in einem Feldzuge mehrere Menschen unglücklich gemacht als damals in einem ganzen Jahrhundert. Die Menge der Übel macht, daß der heutige Geschichtschreiber ihrer nicht einmal gedenkt; und das Kriegsrecht der jetzigen Zeit bestehet in dem Willen des Stärksten. Unsre ganze Kriegesverfassung läßt keiner persönlichen Tapferkeit Raum; es sind geschleuderte Massen ohne Seele, welche das Schicksal der Völker entscheiden; und der ungeschickteste Mensch, welcher nur seine Stelle wohl ausfüllt, hat ebenden Anteil am Siege, welchen der edelste Mut daran haben kann.

Eine einförmige Übung und ein einziger allgemeiner Charakter bezeichnet das Heer; und Homer selbst würde nicht imstande sein, drei Personen daraus in ihrem eignen Charakter handeln oder streiten zu lassen.

Ich will jetzt der Turniere nicht gedenken, welche als notwendige Übungen mit dem ehmaligen Faustrechte verknüpft waren, ohn erachtet ihre Einrichtung den Geist von mehr als einem Lykurg zeigt und alles dasjenige weit hinter sich zurückläßt, was die Spartaner zur Bildung ihrer Jugend und ihrer Krieger eingeführet hatten; ich will die Vorteile nicht ausführen, welche eine wahre Tapferkeit, ein beständiger Wetteifer und ein hohes Gefühl der Ehre, das wir jetzt zu unser Schande abenteuerlich finden, nachdem wir uns auch selbst in unser Einbildung nicht mehr zu den ritterlichen Sitten der alten Zeiten hinaufschwingen können, auf eine ganze Nation verbreiten mußten.

Ich will nichts davon erwähnen, wie gemein die großen Taten sein mußten, da die Dichter das Reich der Ungeheuer und Drachen als die unterste Stufe betrachteten, worauf sie ihren idealischen Helden Proben ihres Muts ablegen ließen. Nein, meine Absicht ist bloß, die Vollkommenheit des Faustrechts als eines ehemaligen Kriegesrechts zu zeigen, und wie wenig wir Ursache haben, dasselbe als das Werk barbarischer Völker zu betrachten.

Rousseau mag noch so sehr getadelt werden: so bleibt die Stärke und die Wissenschaft, solche zu gebrauchen, doch allemal ein wesentlicher Vorzug. Unsre neuern Gesetzgeber mögen dem Menschen Hände und Füße binden; sie mögen ihm Schwert und Rad vormalen; er wird seine Kraft allemal gegen seinen Feind versuchen, sooft er beleidigt wird.

Unsre Vorfahren wagten es nicht, dieses angeborne Recht zu unterdrücken. Sie gönneten ihm seinen Lauf; aber sie lenkten es durch Gesetze. Und das Faustrecht war das Recht des Privatkrieges unter der Aufsicht der Land-Friedensrichter.“

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Info:

Justus Mösers Ansichten, die eine Abkehr von der Zentralisierungspolitik des Absolutismus befürworteten und das Faustrecht positiv bewerteten, bildeten eine wichtige ideologische Grundlage für Goethes Drama „Götz von Berlichingen“.


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