Die deutsche Verbundenheit zu seinen Besatzern kennt keine Grenzen

Schlagzeile: „Wegen der Haushaltssperre in den USA drohen rund 12.000 zivilen Beschäftigten in Deutschland Gehaltsausfälle. Die Bundesregierung will vorübergehend die Zahlungen der Gehälter für tausende Beschäftigten der US-Streitkräfte in Deutschland übernehmen.“

Vorneweg marschiert Verdi und gibt entsprechende Forderungen weiter an den Bund.

Alles kein Problem. Schließlich gibt es ja die „Lohnstelle ausländische Streitkräfte. Sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten der zivilen Beschäftigten übernehmen die USA, wie die Staatskanzlei erläuterte. Die Abrechnung und die Überweisung an die Zivilbeschäftigten sei Sache der Bundesrepublik Deutschland.

Aha, soso…

Was hat das eine eigentlich mit dem anderen zu tun? Oder anders gefragt, was machen die vielen amerikanischen Soldaten auf unserem Territorium, allesamt Angestellte/ Beschäftigte der US-Streitkräfte? Und warum stellen „Vereine“ wie Verdi Forderungen und appellieren an die finanzielle Verantwortung nach deutschem Arbeits-; Tarif- und Sozialrecht?

Was, wenn nun plötzlich der deutsche Bürger Fragen dazu stellt?

Keine Angst! Das tut er schon nicht. Darauf können sich die Behörden in der amerikanischen Besatzungszone verlassen. Also rollen ganz selbstverständlich deutsche Steuergelder über den Tisch, um die Lohnkosten „ausländischer“ Streitkräfte sicherzustellen.

Gelder auf Anordnung!

Wie sagte doch noch Kurt Kiesinger, der 3. Bundeskanzler am 21.5. 1958 im Spiegel: „Wir sind doch faktisch ein Protektorat der Vereinigten Staaten.“

Und Präsident Obama sagte am 7.3. 2014 auf der Ramstein Airbase zu seinen Soldaten: „Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben.“

Aussagen solcher gibt es viele, aber diese schossen mir gerade durch den Kopf.

(Im Kommentar lasse ich noch zwei Beiträge da: „Das versteinerte Besatzungsrecht“ und die „unkündbaren Siegerrechte“. )

Fest steht: Wir haben in Deutschland komplizierte Rechtsverhältnisse und finden folgende Rechtsebenen vor. Es handelt sich hierbei nur um ein paar Stichpunkte, zur eigenen Recherche.

 Völkerrecht (12 Haager Friedensabkommen 1907, DR 1910) Grundbuch des Staatsrecht-Kriegsrecht

 Besatzungsrecht (Hauptbesetzender, Alliierter)

 Weimarer Verfassung (Reichsverfassung)

 Bundesrecht in WBZ mit Geltungsbereich GG und DDR-Recht in SBZ bis 17.07.1990 (vorübergehende Rechtsordnung für umgesetztes Besatzungsrecht lt. Haager LKO, auch von SU und USA unterzeichnet)

18.07.1990 in ehemaliger SBZ (Mitteldeutschland) und in WBZ unter Hoheit der Alliierten)

 vorübergehende Gültigkeit von Landesrecht der Staaten, die die ehemaligen Ostgebiete des Deutschen Reichs verwalten (Polnisch, Russisch, Litauisch, Französisch und Tschechisch besetzte Gebiete und die Ostmark


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