Völkerrecht. Was genau, dürfen wir darunter verstehen?

Gestern, zum späten Abend, habe ich nur kurz etwas dazu erwähnt. Auslöser dafür, waren die zahlreichen Kommentare zu den Vorgängen im Iran und der damit in Verbindung gebrachte Verstoß gegen das Völkerrecht.

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen: Stimmen werden laut, wie so oft in der Geschichte der Völker, denen großes Unrecht widerfahren ist. Ich denke dabei vor allem auch an die blutige Vertreibung unserer ostdeutschen Bevölkerung, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass nie geahndet wurde. Niemand wurde je dafür verurteilt, bis heute.

Es gibt natürlich so etwas, wie einen Strafgerichtshof. Seine Zuständigkeit umfasst zwar die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, aber das gilt nicht für alle.

Heute sind 125 Staaten Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter beispielsweise alle EU-Länder, viele südamerikanische und afrikanische Länder.
Große und wichtige Staaten wie die USA, China, Russland und Israel sind bis heute nicht Mitglieder und erkennen den IStGH nicht an. (Stand vom 07.02.2025)

Warum erkennt eigentlich Israel den Internationalen Gerichtshof nicht an?
Die Antwort kommt prompt:
Israel sei den Grundwerten des Internationalen Rechts verpflichtet und sei daher voll und ganz in der Lage, angebliche Rechtsverletzungen selbst zu untersuchen. Auch aus diesem Grund gibt es absolut keinen Platz für die Einmischung des IStGH in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Staates Israel fallen.

Soso… Manche machen sich eben ihre Welt wie sie ihnen am besten gefällt…

Und während uns gerade Bilder von glücklichen Iranern über diesen Tag (28. Februar 2026) der Befreiung ereilen, sollten wir immer daran denken, wer, wann, wovon und warum befreit worden ist? Und was die tatsächliche Folge dieser „Befreiung“ sein wird. Nun, dazu genügt vielleicht schon der Blick auf die Historie des Landes. Auf die zahlreichen Umbrüche, Revolutionen, Invasionen folgte also immer eine „Befreiung“?

Bis heute hält man das „Lügen-Gespinst“ einer vermeintlichen „Befreiung“ aufrecht. Auch unser deutsches Volk kann davon „ein Lied singen“ …
Völkerrecht hin und her – Dieses Recht hat für die Völker noch nie eine Rolle gespielt.
Das Konstrukt des sogenannten „Völkerrechts“ regelt nichts anderes als die Rechtsbeziehungen zwischen Staaten, internationalen Organisationen und anderen Subjekten, wie beispielsweise dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz oder dem Heiligen Stuhl.

John Austin (1790-1859) argumentierte einmal,, dass das Völkerrecht kein wahres Recht, sondern vielmehr positive Moral sei. Er erkannte, dass das Völkerrecht nicht von einer gesetzgebenden Autorität ausgehen und keine Durchsetzung durch Sanktionen erfolgen dürfe.
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Das Beitragsbild zeigt einen Stahlstich von W. Floyd nach T. Allom, angefertigt nach der Skizze eines Augenzeugen – es zeigt den ersten Zusammenstoß Chinas mit den europäischen Seemächten, für die England „freien“ Handel erzwang. (englische Kriegsschiffe passieren die Forts an der Bocca Tigris)


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