Beruhend auf der aktuellen Information zu den US Militärkonvoi durch die Oberlausitz, möchte ich noch ergänzend etwas in Erinnerung bringen.

Hier noch einmal die Information (Artikel aus dem Görlitz Insider): „US Streitkräfte werden von Montag bis Freitag (8.4. – 12.4.) zurück verlegt aus Polen. Da das Tunnel Königshain in Vorbereitung auf seine Sanierung ist, nehmen sie die Umleitungsstrecke von A4/Abfahrt Kodersdorf, weiter über die B115 nach Weißkeißel und dort über die B156 zur A4 Bautzen-Ost.
Noch ein zweiter Militärkonvoi mit 200 Fahrzeugen fährt nach Polen. Sie nutzen die Umleitungsstrecke über Reichenbach gen Osten. Und im Mai dann nochmal!
Mittendrin statt nur dabei“
Quelle: Thomas Voges, Leiter des Autobahnreviers Bautzen in der SZ vom 5.4.2024.
Foto: Symbolbild
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Mancher rätselt nun und stellt sich die Frage: Ist es wieder eines dieser üblichen Manöver? Warum machen sich überhaupt so viele amerikanische Soldaten auf diesen Weg? Vielleicht macht es an dieser Stelle Sinn, noch ein wenig über die Entstehung und Weitergeltung alliierter Rechte zu erfahren.

Ich ergänze zum besseren Verständnis mit der folgenden Geschichte:
Vor einigen Jahren hat es sich so zugetragen: Der frühere Staatssekretär im Bundeskanzleramt unter Brandt und Schmidt, Egon Bahr (SPD), gab 2009 erstmals zur Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass jeder Bundeskanzler mindestens bis Willy Brandt, kurz nach seiner Wahl drei Briefe an die drei westlichen Militärgouverneure oder später Hohen Kommissare unterzeichnen und diesen senden musste.
Darin sollte der jeweilige Kanzler zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetzt vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden haben. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah“.
Bahr erinnerte sich, dass an einem der ersten Abende nach der Wahl Brandts zum Bundeskanzler 1969 im Palais Schaumburg, dem Sitz des Regierungschefs, dieser ihm von den Briefen berichtet habe, die ihm von einem hohen Beamten zur Unterschrift vorgelegt waren. : „Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, einen solchen Unterwerfungsbrief zu unterschreiben, Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seines Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnte ihn wohl kaum absetzen.
Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Georg Kiesinger.
Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: „also habe ich auch unterschrieben – hat nie wieder davon gesprochen.“
Selbst Bundespräsident Richard von Weizsäcker habe nach Bahrs Aussagen nichts von diesen Briefen in seiner Amtszeit gewusst, und erst von Bahr von deren Existenz erfahren.
Wenn Bahrs Erinnerungen zutreffen und die Briefe an die alliierten Vertreter von den deutschen Kanzlern unterschrieben werden mussten, dann waren die Alliierten und die Kanzler sehr bemüht, dieses Tatsache nicht an die Öffentlichkeit geraten zu lassen und das deutsche Volk über die wirklichen Machtverhältnisse in der BRD zu täuschen.


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Zum 2+4 Vertrag vom 27. und 28. September 1990, dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Westmächten, sei erwähnt, dass insbesondere die Artikel 7.1. und 13.1. des Deutschlandvertrages als weiterhin gültig erklärt wurden – damit eine weitere folgenreiche Einschränkung der deutschen Souveränität besiegelt.

Es verhält sich also vielmehr so, dass 1990 die Bindekraft der Urteile des Nürnberger Prozesses per Vertrag ein weiteres Mal verlängert wurden. 1990 wurde der Überleitungsvertrag durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag abgelöst, und die Siegermächte bestanden dabei darauf, dass der besagte Artikel 7 (1) des Vertrages von 1954 weiterhin Bestand hat.
Von deutscher Seite wurde das noch einmal zugesichert. Die Folge davon: Kaum einer weiß heute, wo Historiker und Autoren aus der früheren Bundesrepublik gesetzestreu die Siegerlesart der Geschichte zu Papier gebracht und nachfolgenden Historikern und Autoren als irreführendes Erbe hinterlassen haben.
Vermerk: Dass die USA ihre aus der Besatzungszeit stammenden Rechte auch in der Gegenwart durchaus in Anspruch nehmen, zeigte sich in den Jahren nach der Jahrhundertwende in dem zweiten Golfkrieg. In größerem Maße wurden Truppen von Deutschland aus dem Irak eingesetzt und gefangene Iraker über deutsche Flughäfen nach Guantanamo ausgeflogen. (Ein Vorgang unter vielen). Denken wir nur aktuell an die Einbeziehung Deutschlands in den Ukraine-Krieg.
Es wäre längst an der Zeit, die diskriminierenden Vorrechte der Alliierten auf deutschem Boden und gegen deutsches Eigentum abzulösen und nach mehr als 70 Jahren Kriegsende die volle Souveränität zu erlangen.
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Fest steht: Wir haben in Deutschland komplizierte Rechtsverhältnisse und finden folgende Rechtsebenen vor. Es handelt sich hierbei nur um ein paar Stichpunkte, zur eigenen Recherche.
Völkerrecht (12 Haager Friedensabkommen 1907, DR 1910) Grundbuch des Staatsrecht-Kriegsrecht
Besatzungsrecht (Hauptbesetzender, Alliierter)
Weimarer Verfassung (Reichsverfassung)
Bundesrecht in WBZ mit Geltungsbereich GG und DDR-Recht in SBZ bis 17.07.1990 (vorübergehende Rechtsordnung für umgesetztes Besatzungsrecht lt. Haager LKO, auch von SU und USA unterzeichnet)
18.07.1990 in ehemaliger SBZ (Mitteldeutschland) und in WBZ unter Hoheit der Alliierten)
vorübergehende Gültigkeit von Landesrecht der Staaten, die die ehemaligen Ostgebiete des Deutschen Reichs verwalten (Polnisch, Russisch, Litauisch, Französisch und Tschechisch besetzte Gebiete und die Ostmark)
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Quelle, Verweise.
Gerd Schultze Ronhof Der Krieg, der viele Väter hatte, Olzog München 2003 S. 13
Reinhard Müller , Versteinertes Besatzungsrecht, in Frankfurter Allgemeine Zeitung 10.05. 2005
Egon Bahr „Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis“, in: Die Zeit, Nr. 21, 14.05. 2009
Rolf Kosiek zur Entstehung und Weitergeltung alliierter Rechte in „Grosser Wendig“ Band 4 S. 750
Eine Antwort zu “Die unkündbaren Siegerrechte für Deutschland”
Genau wie die Milliarden für Waffen werden wir demnächst auch Truppen in einen sinnlosen Krieg schicken – freiwillig gezwungen sozusagen.. Wird schon seinen Grund haben, dass junge Leute keine Infos über die Nachkriegszeit vermittelt bekommen. Ich habe die noch erlebt und kenne auch den Morgenthau Plan noch..
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