Wie war das noch mit dem Geld für diese Leute, die die „Regeln“ machen? Ein kurzer Streifzug durch die Geschichte.

Wir schreiben den 27. März 1900. (Übernommen aus einem Zeitungsartikel):
„Der Deutsche Reichstag in Berlin genehmigt gegen die Stimmen der Konservativen Partei einen Antrag, nach dem Abgeordnete „Anwesenheitsgelder“ erhalten sollen. Trotz dieses Antrages soll vom Prinzip der sogenannten Diätenlosigkeit nicht abgewichen werden.
Artikel 32 der Reichsverfassung bestimmt: „Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen.“ Die Befürworter der Diätenlosigkeit gehen davon aus, dass dadurch in der Mehrzahl konservative Politiker aus den besitzenden Klassen gewählt werden. Dem widerspricht jedoch das starke Anwachsen der Sozialdemokratie in den letzten Jahren. Auch wurde die Diätenlosigkeit mehrfach umgangen.
Seit 1874 erhalten die Reichstagsabgeordneten während der Tagungen sowie acht Tage vor und acht Tage nach den Sitzungen freie Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen. Die Mitglieder der Zweiten Kammern und der Landtage mit nur einer Kammer erhalten in allen deutschen Staaten Diäten, zum Beispiel in Preußen 15 Mark pro Tag, in Bayern 10 Mark pro Tag.
Die Sozialdemokratie fordert die Einführung von Diäten (Tagelohn).
• Rückblick: Im 19. Jahrhundert wurde das Abgeordnetenmandat als Ehrenamt verstanden. Die Idee war, dass nur wohlhabende Männer unabhängig genug waren, um Abgeordnete zu sein, ohne bezahlt werden zu müssen.
• Erst durch ein Gesetz vom 25. Mai 1906 wurde eine eigentliche, gesetzlich fixierte Aufwandsentschädigung (jährlich 3000 Mark) für Reichstagsabgeordnete (Diäten) eingeführt.
• Berlin, 120 Jahre später: Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli von bisher 11.833,47 Euro um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro.
Blicken wir noch weiter zurück:
Wie gestaltete sich diese Art der „politischen Ordnung“ in den Stämmen der Germanen?
Den Überlieferungen zufolge, hatten die Germanen kein „Parlament“. Entscheidungen wurden auf der Stammesversammlung (Thing) getroffen. An dieser konnten theoretisch alle waffenfähigen, freien Männer teilnehmen. Die Gesellschaft war eher durch Kriegergefolgschaften und Fürsten strukturiert. Gesandte oder Fürsten (Umsitzende) sprachen für ihre Völker, aber das waren Vertreter, keine gewählten Abgeordneten. Diese „Umsitzenden“ sprachen für befreundete Stämme. Ihre Entscheidungen waren nie endgültig – das gesamte Thing hatte das letzte Wort. Diese waren stets auf das Überleben der Stämme ausgerichtet.