Einem Befehl des obersten Chefs der sowjetischen Militärverwaltung aus dem September 1945 folgend, wurde am 13. Mai 1946 der »Befehl Nr. 4« des alliierten Kontrollrats (siehe Beitragsfoto) erlassen, der die Einziehung von Literatur und Werken »nationalsozialistischen und militaristischen Charakters« betraf.

Dazu gab die »Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone« amtlich verbindliche Listen der auszusondernden Literatur heraus, die auch in den Westzonen der Amerikaner, Franzosen und Engländer galten.

Während man auf westlicher Seite sonst den ehemaligen kommunistischen Alliierten nicht mehr über den Weg traute, glaubte man hier wohl sich auf die Gründlichkeit des ehemaligen ideologischen Hauptfeindes der Nationalsozialisten bei der Ausmerzung unerwünschten Gedankengutes verlassen zu können.
Man wurde nicht enttäuscht. Die erste Liste vom 1. April 1946 war ein dicker Wälzer, der 13223 Bücher und 1502 Zeitschriften enthielt, die vernichtet werden sollten. Am 1. Januar 1947 schrieb die »Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone«, daß die Liste allenthalben mit Zustimmung aufgenommen worden sei. Es seien etwa 20 größere Pressebesprechungen über sie erschienen, in denen sämtliche politischen Parteien in den verschiedenen Zonen zu Worte gekommen seien:
Sie urteilten einmütig, dass der von den Bearbeitern eingeschlagene Weg der richtige gewesen sei, da er gleicherweise den Interessen in der demokratischen Neuerung des deutschen Lebens mit den Erfordernissen der Wissenschaft Rechnung getragen habe. Grundsätzliche Einsprüche seien von keiner Seite erfolgt.
Es ging aber nicht nur um »faschistische oder militaristische Bücher,
Werke, die politische Expansionsgedanken enthielten, nationalsozialistische Rassenlehre vertraten oder sich gegen die Alliierten wandten«. Ohne daß die Titel einzeln aufgeführt wurden, verbot man gleich auch sämtliche Baupläne für Modelle von Flugzeugen, Kriegsschiffen oder Kriegsfahrzeugen und so gefährliche Bücher wie das Buch von Fritz FISCHLI, Aeronautische Meteorologie aus dem Jahre 1924.
Ernst JÜNGERS Bücher fielen genauso unter das Vernichtungsgebot wie bestimmte Werke von Martin LUTHER und die gefürchteten Erinnerungen von Überlebenden der russischen Revolution von 1917-20.
Am 1. Januar 1947 wurde die Verbotsliste um 4739 Bücher und 98 weitere Zeitschriften erweitert.
Zufrieden war man am 1. September 1948 immer noch nicht, als man dem »Wunsch zahlreicher Interessenten« entsprach und weitere 9906 Titel in einem zweiten Nachtrag aufführte.

Man erweiterte drei Jahre nach Kriegsende die Bücher und Literaturvernichtung um die Zeit ab 1919, da »bereits damals gefährliche militärische und militaristische Literatur in deutsche Buchhandlungen kam«, die im Sinne der geplanten Umerziehung des deutschen Volkes dringend beseitigt werden musste. Neu war, dass man jetzt auch die während des Ersten Weltkriegs von 1914—18 und in den folgenden Jahren erschienene »militärische und militaristische KJeinliteratur« bis hin zu Feldpredigten und Kriegsberichten aussonderte. Auch ins Deutsche übersetzte Bücher englischer Kriegsteilnehmer fanden keine Gnade
Sogar schon vor 1914 erschienene Bücher wurden eingezogen, wenn das Thema nicht paßte, ein Zeichen, daß es gar nicht allein um den Einzug von Erzeugnissen mit NS-Gedankengut ging, sondern um eine generelle Umerziehung.
Gemäß den Grundsätzen der Besatzungsmächte enthielt die komplette Reinigung der deutschen Literatur ab 1948 auch Verbote für germanische Götter- und Heldensagen genauso wie für Bücher über septische Chirurgie. Die deutsche Kurzschrift wurde gnadenlos zur Gefahrenquelle erklärt wie auch das Mitteilungsblatt des deutschen Holzarbeiterverbandes oder Anleitungen für Kleingärtner.
Zigarettenbilder für Sammleralben, die eine ganze Schülergeneration fleißig zusammengetragen hatte,
wurden massenweise vernichtet und sind inzwischen begehrte Sammlerstücke geworden.
Pech hatte auch, wer Lehrbücher für den Boxsport besaß, denn ab 1948 waren auch sie zu vernichten. Der Judo-Sport, ein Gebiet, auf dem die Deutschen vor 1939 führend waren, war ohnehin untersagt.
Zu den nun auch noch zu vernichtenden gefährlichen Literaturstücken gehörten so entscheidende Zeitschriften wie „Der bayrische Viehhändler“, Ein pikanter Eintrag auf der Verbotsliste war Henri NANNEN. Obwohl der linksstehende »Kraftprotz des deutschen Nachkriegsjournalismus« (Süddeutsche Zeitung) mit Lizenz der Alliierten bereits 1948 aus der Jugendzeitschrift
Zickzack die Illustrierte Stern ins Leben gerufen hatte, wurde noch fünf Jahre später sein Buch Störungsfeuer von M17 aus dem Jahre 1943 verboten und zur Vernichtung bestimmt.
Insgesamt wurden schließlich etwa 35000 Titel »ausgemerzt.
Diese Zahl ist noch um einiges nach oben zu korrigieren, da man über ganze Bücherreihen und Zeitschriften »Gruppenverbote< verhängte, die dann für alle Auflagen, Ausgaben und Jahrgänge (bei Zeitschriften) galten.
Bescheiden urteilte man bei der »Deutschen Verwaltung für Volksbildung«, »daß die vorliegenden Listen der auszusondernden Literatur sehr zur Bereinigung der deutschen Literatur beitragen werden«
Zahlreiche in den Verbotslisten aufgeführte Titel rufen beim heutigen Beobachter Unverständnis bis Schmunzeln hervor. Dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir es hier mit einer systematischen Vernichtung deutscher Literatur zu tun haben, die weit vor die Zeit des Dritten Reiches zurückging und die sämtliche Lebensbereiche von der Kindererziehung bis hin zum Roman umfaßte.
Es wird wohl nie bekannt werden, wie viele Millionen Bücherbände und Zeitschriften der über viele Jahre durchgeführten systematischen Vernichtungsaktion zum Opfer fielen, die auf harmloses Kinderspielzeug genauso wenig Rücksicht nahm wie auf wertvollste Fachbücher in Universitätsbibliotheken.



Der »Hexenhammer der deutschen Literatur« hatte anders als sein Vorgänger im Mittelalter gleich drei Nachträge.





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übernommen von Friedrich Georg abgedruckt im Grossen Wendig – Richtigstellung der Zeitgeschichte Bd.3 S.736
Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone/
Deutschen Demokratischen Republik, Liste der auszusondernden Literatur, Toppenstedter
Reihe 1,2, 3, 8 (Nachdr. d. Ausgaben Zentralverlag Berlin 1946,
1947,1948,1952) Uwe Berg, Toppenstedt 1983.
Und weitere Aktionen (bebildert) und übernommen aus den Schlagzeilen der Jahr 1947 /48 – Bibliothek des 20. Jahrhunderts.