Ich „wälze“ mich ja immer noch durch die gewaltigen Reparationsleistungen, die unser Land zu leisten hat. Eine Tabelle dazu findet ihr auch dieses Mal als Beitragsfoto.
Neben dieser Auflistung bin ich nun über eine Aussage gestolpert, die Fragen aufwirft und einiges andere mehr. Irgendwie passt hier was nicht zusammen oder sind diese Umstände gar miteinander verwoben? – Aber wer weiß das schon? Oder anders …: Nicht genaues weiß man. Und das hat offensichtlich einen Grund.
Da das ganze Ausmaß dieser Reparationslast kaum bekannt ist, sei auf eine Aufstellung über die »Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung des Bundesministers der Finanzen« nach dem Stand vom 1 . Januar 1990 verwiesen.
Dazu wird erklärend hinzugefügt: »Wie Sie Abschnitt I dieser Übersicht entnehmen können, wurden von deutscher Seite im Rahmen des sogenannten Israelvertrages vom 10. September 1952 (Bundesgesetzblatt II 1953, S. 36 ff.) 3,450 Milliarden DM gezahlt. Hiervon erhielt der Staat Israel rund 3 Milliarden DM; die restlichen 450 Millionen DM gingen an die Conference on Jewish Material Claims against Germany, eine jüdische Weltorganisation zum Zwecke der Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung außerhalb Israels lebender Juden.


«Es könne davon ausgegangen werden, »daß etwa 40 v. H. der nach dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Bundesrückerstattungsgesetz erbrachten individuellen Leistungen an in Israel lebende Empfänger gegangen sind«
Das Luxemburger Abkommen wurde 1952 unterzeichnet. Bis 2018 beliefen sich deutsche Entschädigungsleistungen auf über 84 Milliarden Euro, wobei ein signifikanter Teil an den israelischen Staat und Holocaust-Überlebende ging. Diese Zahlungen waren als Wiedergutmachung für die Shoah gedacht.
Dann blättere ich vier Jahre seit der Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens weiter. Wir schreiben das Jahr 1956 und eine Schlagzeile lautet: Israel überfällt Ägypten – blutiger Krieg im Nahen Osten.


Ich habe dann mal nachgeschlagen:
Der israelische Überfall auf Ägypten erfolgte in geheimer Absprache mit Großbritannien und Frankreich, um den ägyptischen Präsidenten Nasser zu stürzen und die Kontrolle über den Suezkanal zu sichern. Dieser Angriff am 29. Oktober 1956, der den Beginn der Suezkrise markierte, wurde international weithin als ein Bruch des Völkerrechts und als aggressiver Akt gewertet.
Die Suezkrise, in deren Rahmen Israel am 29. Oktober 1956 in Ägypten einmarschierte, ereignete sich zeitlich nach dem Luxemburger Abkommen von 1952, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur Wiedergutmachung (Reparationszahlungen/Entschädigungen) gegenüber Israel verpflichtete.
Während also ein Land (Deutschland) zur Wiedergutmachung herangezogen wird, führen andere Länder Krieg. Und diese Länder, die weiter Kriege führen, mahnen: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen“… und kassieren unter dieser Parole Milliarden an Euro. (siehe auch britisch-französischer Angriff).


Solche Vorgänge mögen dem einen oder anderen sicher bekannt sein. Doch bleiben Fragen, die sich stellen:
Wie gestalten sich eigentlich die Zahlungsmodalitäten, wenn es das „Deutschland“ möglicherweise nicht mehr gibt? Und warum werden andere Länder, über ihre Kriegsführung hinweg nicht zur Rechenschaft gezogen?
Es gibt natürlich so etwas, wie einen Strafgerichtshof. Seine Zuständigkeit umfasst zwar die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, aber das gilt nicht für alle.
Heute sind 125 Staaten Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter beispielsweise alle EU-Länder, viele südamerikanische und afrikanische Länder.
Große und wichtige Staaten wie die USA, China, Russland und Israel sind bis heute nicht Mitglieder und erkennen den IStGH nicht an. (Stand vom 07.02.2025)
Warum erkennt eigentlich Israel den Internationalen Gerichtshof nicht an?
Die Antwort kommt prompt:
Israel sei den Grundwerten des Internationalen Rechts verpflichtet und sei daher voll und ganz in der Lage, angebliche Rechtsverletzungen selbst zu untersuchen. Auch aus diesem Grund gibt es absolut keinen Platz für die Einmischung des IStGH in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Staates Israel fallen.
Nun, so einfach ist das. (Den vollständigen Beitrag dazu, findet ihr wie gewohnt im Kommentar.)
Übrigens: In seinem Jüdischen Paradox schrieb Nahum GOLDMANN 1 978: »Ohne die deutschen Wiedergutmachungsleistungen, die in den ersten zehn Jahren der Gründung Israels einsetzen, besäße der Staat kaum die Hälfte seiner heutigen Infrastruktur: alle Züge, alle Schiffe, alle Elektrizitätswerke sowie ein Großteil der Industrie sind deutschen Ursprungs.«
Nach Gründung der Bundesrepublik, als wieder die gute DM erwirtschaftet wurde, wurden
die bisherigen Reparationszahlungen in >Wiedergutmachung< umbenannt, was dem Denken vieler deutscher Gutmenschen entsprach und noch entspricht. Aus der Gesamtübersicht für >Wiedergutmachungsleistungen<, die sich auf 6,281 Billionen Euro belaufen ( siehe Beitragsfoto) geht hervor, dass Israel und Juden in aller Welt die größten Leistungsempfänger waren.

——————————————————–
Bertelsmann Lexikothek- Jahrhundertbibliothek 1956-59 Oktober 1956 S. 160
Tabelle Aufstellung nach: Hans MEisER, Ausplünderung Deutschlands,
Brief des Bundesministers der Finanzen, 53 Bonn 1 , vom 2 1 . Januar 1 991,
abgedruckt in: Der Freiwillige, Nr. 5, 1 99 1 , S. 25.
Wie passt das eigentlich zusammen?
Ich „wälze“ mich ja immer noch durch die gewaltigen Reparationsleistungen, die unser Land zu leisten hat. Eine Tabelle dazu findet ihr auch dieses Mal als Beitragsfoto.
Neben dieser Auflistung bin ich nun über eine Aussage gestolpert, die Fragen aufwirft und einiges andere mehr. Irgendwie passt hier was nicht zusammen oder sind diese Umstände gar miteinander verwoben? – Aber wer weiß das schon? Oder anders …: Nicht genaues weiß man. Und das hat offensichtlich einen Grund.
Da das ganze Ausmaß dieser Reparationslast kaum bekannt ist, sei auf eine Aufstellung über die »Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung des Bundesministers der Finanzen« nach dem Stand vom 1 . Januar 1990 verwiesen.
Dazu wird erklärend hinzugefügt: »Wie Sie Abschnitt I dieser Übersicht entnehmen können, wurden von deutscher Seite im Rahmen des sogenannten Israelvertrages vom 10. September 1952 (Bundesgesetzblatt II 1953, S. 36 ff.) 3,450 Milliarden DM gezahlt. Hiervon erhielt der Staat Israel rund 3 Milliarden DM; die restlichen 450 Millionen DM gingen an die Conference on Jewish Material Claims against Germany, eine jüdische Weltorganisation zum Zwecke der Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung außerhalb Israels lebender Juden.
«Es könne davon ausgegangen werden, »daß etwa 40 v. H. der nach dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Bundesrückerstattungsgesetz erbrachten individuellen Leistungen an in Israel lebende Empfänger gegangen sind«
Das Luxemburger Abkommen wurde 1952 unterzeichnet. Bis 2018 beliefen sich deutsche Entschädigungsleistungen auf über 84 Milliarden Euro, wobei ein signifikanter Teil an den israelischen Staat und Holocaust-Überlebende ging. Diese Zahlungen waren als Wiedergutmachung für die Shoah gedacht.
Dann blättere ich vier Jahre seit der Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens weiter. Wir schreiben das Jahr 1956 und eine Schlagzeile lautet: Israel überfällt Ägypten – blutiger Krieg im Nahen Osten.
Ich habe dann mal nachgeschlagen:
Der israelische Überfall auf Ägypten erfolgte in geheimer Absprache mit Großbritannien und Frankreich, um den ägyptischen Präsidenten Nasser zu stürzen und die Kontrolle über den Suezkanal zu sichern. Dieser Angriff am 29. Oktober 1956, der den Beginn der Suezkrise markierte, wurde international weithin als ein Bruch des Völkerrechts und als aggressiver Akt gewertet.
Die Suezkrise, in deren Rahmen Israel am 29. Oktober 1956 in Ägypten einmarschierte, ereignete sich zeitlich nach dem Luxemburger Abkommen von 1952, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur Wiedergutmachung (Reparationszahlungen/Entschädigungen) gegenüber Israel verpflichtete.
Während also ein Land (Deutschland) zur Wiedergutmachung herangezogen wird, führen andere Länder Krieg. Und diese Länder, die weiter Kriege führen, mahnen: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen“… und kassieren unter dieser Parole Milliarden an Euro. (siehe auch britisch-französischer Angriff).
Solche Vorgänge mögen dem einen oder anderen sicher bekannt sein. Doch bleiben Fragen, die sich stellen:
Wie gestalten sich eigentlich die Zahlungsmodalitäten, wenn es das „Deutschland“ möglicherweise nicht mehr gibt? Und warum werden andere Länder, über ihre Kriegsführung hinweg nicht zur Rechenschaft gezogen?
Es gibt natürlich so etwas, wie einen Strafgerichtshof. Seine Zuständigkeit umfasst zwar die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, aber das gilt nicht für alle.
Heute sind 125 Staaten Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter beispielsweise alle EU-Länder, viele südamerikanische und afrikanische Länder.
Große und wichtige Staaten wie die USA, China, Russland und Israel sind bis heute nicht Mitglieder und erkennen den IStGH nicht an. (Stand vom 07.02.2025)
Warum erkennt eigentlich Israel den Internationalen Gerichtshof nicht an?
Die Antwort kommt prompt:
Israel sei den Grundwerten des Internationalen Rechts verpflichtet und sei daher voll und ganz in der Lage, angebliche Rechtsverletzungen selbst zu untersuchen. Auch aus diesem Grund gibt es absolut keinen Platz für die Einmischung des IStGH in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Staates Israel fallen.
Nun, so einfach ist das. (Den vollständigen Beitrag dazu, findet ihr wie gewohnt im Kommentar.)
Übrigens: In seinem Jüdischen Paradox schrieb Nahum GOLDMANN 1 978: »Ohne die deutschen Wiedergutmachungsleistungen, die in den ersten zehn Jahren der Gründung Israels einsetzen, besäße der Staat kaum die Hälfte seiner heutigen Infrastruktur: alle Züge, alle Schiffe, alle Elektrizitätswerke sowie ein Großteil der Industrie sind deutschen Ursprungs.«
Nach Gründung der Bundesrepublik, als wieder die gute DM erwirtschaftet wurde, wurden
die bisherigen Reparationszahlungen in >Wiedergutmachung< umbenannt, was dem Denken vieler deutscher Gutmenschen entsprach und noch entspricht. Aus der Gesamtübersicht für >Wiedergutmachungsleistungen<, die sich auf 6,281 Billionen Euro belaufen ( siehe Beitragsfoto) geht hervor, dass Israel und Juden in aller Welt die größten Leistungsempfänger waren.
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Bertelsmann Lexikothek- Jahrhundertbibliothek 1956-59 Oktober 1956 S. 160
Tabelle Aufstellung nach: Hans MEisER, Ausplünderung Deutschlands,
Brief des Bundesministers der Finanzen, 53 Bonn 1 , vom 2 1 . Januar 1 991,
abgedruckt in: Der Freiwillige, Nr. 5, 1 99 1 , S. 25.
Eure Kommentare:
Eine unvorstellbare Summe von 6,3 Billionen Euro!
Somit haben wir alles in Israel bezahlt und dazu jeden Krieg. Die Armeestrukturen und der Geheimdienst wurden von uns geschult, siehe z.B. Guderian.
Jetzt verstehe ich den Ersten und Zweiten Weltkrieg. Warum man Russland 1939 nicht den Krieg erklärte, die waren noch nicht an der Reihe. Jeder deutsche Sklave der aufmuckt wird seit 1871 liquidiert. Wie lange glauben die da im Hintergrund, wird das noch so weiter und gut gehen!?
Erinnert stark an die feudalen Herrscher in Frankreich!*
Eine Genugtuung haben wir Deutsche!
Unsere lieben „Freunde und Befreier“ z.B. die Briten und Franzosen haben ausgedient und werden genau wie wir im Moment überrannt.
Sowas können sich nur ……. ausdenken, planen und umsetzen!
Und wer hat es als erster in der Welt damals öffentlich ausgesprochen!?
Ich muss Sie nicht belehren, weil Sie es wissen: Die SU marschierte zeitgleich in Polen ein (22.9.39 deutsch-russische Siegesparade in Brest-Litowsk). Allerdings erklärten England und Frankreich nur Deutschland den Krieg….
Hauptsache die können uns weiter ausnehmen! Nur wer gibt unseren Opfern Wiedergutmachung, geschweige denn unsere Gebiete zurück? Wo bleiben alle geraubten Güter und Kunstschätze?
Vielen Dank für die Info, und das ist nur die Spitze des Eisbergs, von 1919 bis ins Jahr 2000 80 Milliarden Reichsmark in Gold, 220 Tonnen Gold, was die alliierten gestohlen haben, usw..Verbrechen am Deutschen Volk.