Man kann ohne Übertreibung behaupten, dass es auch in Deutschland wenig Leute gibt, die wissen, welche unersetzlichen Verluste wir durch die Wegnahme unserer Schutzgebiete und Überseemärkte erlitten haben. Darum sollen die betreffenden Artikel des Vertrages von Versailles, wodurch uns unsere Schutzgebiete genommen wurden, hierher gesetzt werden.
Diese findet ihr zum besseren Überblick als Beitragsfotos.

Man muss es den Vätern und Machern des Vertrages von Versailles lassen, gründliche Arbeit haben sie geleistet, als sie uns unserer Schutzgebiete verlustig erklärt haben. Wir haben rein nichts mehr von ihnen übrig behalten.





Unglaublich klingen die Artikel 123 und 124, in denen Deutschland die Wiedergutmachung von Schäden zugemutet wird, die bis zum Jahre 1900 zurückreichen. Dass die Berechnung dieser Schäden nicht von der deutschen, sondern von der französischen Regierung aufgestellt wird, gilt als eine Selbstverständlichkeit. Mit dieser Berechnung konnte die Beschlagnahme des deutschen Privateigentums in den Kolonien gerechtfertigt werden, die dann auch überall prompt durchgeführt wurde. Die Früchte der mühseligen Arbeit, die die Deutschen durch vier Jahrzehnte in den Kolonien geleistet, waren durch diese Artikel vernichtet, ohne dass ihnen irgendein Ersatz dafür geboten wurde.
Eine der größten Ungeheuerlichkeiten im Vertrage von Versailles sind die Artikel 156—158 über Schantung, die eine nicht zu rechtfertigende internationale Rechtsverletzung darstellen. Denn in diesen Artikeln verfügten die Alliierten über Länder und Rechte, die ihnen nicht gehörten, und zwar gegen den Willen ihrer Eigentümer, der Chinesen, die gegen diese Rechtsverletzung, wenn auch erfolglos, protestierten.
Man kann heute noch behaupten, dass diese Artikel niemals Rechtsgültigkeit erlangt haben, da China den Vertrag von Versailles nie ratifiziert hat. Die chinesische Regierung hat diesen Standpunkt immer vertreten, ohne ihn durchsetzen zu können. Und die deutsche Regierung hat in einem Begleitschreiben zum Friedensvertrag mit China am 20. Mai 1921 diesen Standpunkt Chinas mit folgenden Worten anerkannt:
„Ehre, Ihnen erneut zu erklären, dass die deutsche Regierung den Versailler Vertrag jetzt nicht nochmals generell anerkennen kann, da ein solcher Schritt mit der freiwilligen Annahme dieses Vertrags von ihrer Seite gleichbedeutend sein und seiner späteren Revision präjudizieren würde; sie wird jedoch keine Einwendungen dagegen erheben, dass China sich außer den Artikeln 128 bis 134 des Vertrags auch gewisser anderer Vertragsrechte, die für das eigene Land von Belang erscheinen, in ihrer gegenwärtigen Festlegung oder, falls die Revision stattfindet, in ihrer abgeänderten Form bedienen wird.“
Dieses Bekenntnis Deutschlands zu Chinas Standpunkt gab China allerdings seine Rechte nicht zurück, da Deutschland nicht die Macht dazu hatte, wie die Artikel des Vertrags von Versailles beweisen.
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Im Kommentar findet ihr die dazu bereits erstellten Beiträge.
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Quelle: „Der Kampf um unsere Schutzgebiete“ von P. Jos. M. Abs Friedrich Floeder Verlag Düsseldorf aus 1928



